Platzordnung
Platz- und Spielordnung des Tennis-Club Heusenstamm
Spielberechtigt sind:
1. Club-Mitglieder:
Jugendliche ab 14 Jahren spielen zu allen Zeiten (auch nach 16.45 Uhr) auf allen Plätzen gleichberechtigt wie Erwachsene. Es gelten die Regelungen zur Belegung der Plätze (s. u.).
Jugendliche unter 14 Jahren sind spielberechtigt von Montag bis Samstag bis 16.45 Uhr.
Nach 16.45 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nur, wenn Plätze frei sind. Zu diesen Zeiten darf eine Belegung erst dann erfolgen, wenn ein freier Platz unmittelbar danach betreten wird. Das Ablösen von Erwachsenen ist nicht gestattet. Eine begonnene Spielzeit kann zu Ende gespielt werden, die Jugendlichen dürfen nicht vorzeitig abgelöst werden.
Diese Regelung gilt auch, wenn Erwachsene mit Jugendlichen spielen.
2. Club-Mitglieder mit Gästen:
Das Spielen mit Gästen stellt eine Ausnahmeregelung dar und ist nicht für eine regelmäßige Benutzung der Platzanlage gedacht. Dieselben Gäste können bis zu 8-mal im Jahr spielen.
Club-Mitglieder können mit Gästen von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr spielen.
Während der Sommerferien gilt keine Zeit-Beschränkung.
Die Gastgebühr beträgt 10 € (für Nicht-Mitglieder) bzw. 5 € (für Passiv-Mitglieder) pro Spieleinheit und Gast. Die Daten zur Platzbelegung werden in das außen am Clubhaus ausgehängte Gästebuch vor Platzantritt eingetragen. Das begleitende Club-Mitglied ist für die Eintragung in das Gästebuch und für die Bezahlung verantwortlich.
Wenn möglich, werden die entstehenden Gastgebühren direkt an den Wirt gezahlt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Gastgebühren nach Saisonende vom begleitenden Mitglied mittels Bankeinzugsverfahren ein gezogen.
Belegung der Plätze:
Platzbuchungen sind nur über das elektronische TCH-Buchungssystem Skedda möglich. Entsprechende Erläuterungen zur Anmeldung und Buchung sind auf der Webseite hinterlegt und wurden per E-Mail versendet.
Bei der Platzbuchung über Skedda trägt das buchende Club-Mitglied im Feld „Booking Title“ den Namen des Spiel-Partners ein.
Es dürfen keine 2 Zeiteinheiten Einzel hintereinander gebucht werden, auch nicht durch Vertauschung der Namen.
Im Doppel ist die Buchung von 2 Zeiteinheiten hintereinander möglich.
Bei Buchungen mit Gästen trägt das begleitende Club-Mitglied im Feld „Booking Title“ Gast ein.
Der Vorstand kann für besondere Zwecke Plätze belegen.
Haftung:
Für die Beschädigungen an Einrichtungen der Tennisanlage haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder. Der Club haftet nicht für materielle oder sonstige Schäden und Verluste seiner Mitglieder oder Gäste. Bei Sportverletzungen ist unverzüglich der Vorstand zu informieren.
Wer gegen die Platz- und Spielordnung verstößt, sich unsportlich oder ungebührlich benimmt, kann vom Vor stand gemäß §§ 4 und 5 der Satzung gemaßregelt oder aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand